PPWR für Ladungsträger:
Schneider schafft Klarheit und Sicherheit

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Die EU-Verpackungsverordnung gilt seit dem 12. August 2026 – wir haben uns darauf vorbereitet.

Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR (Verordnung (EU) 2025/40) ist seit dem 12. August 2026 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anzuwenden. Sie betrifft nicht nur klassische Verkaufsverpackungen: Auch viele Transport- und Ladungsträger fallen als Transport- bzw. Tertiärverpackungen in ihren Anwendungsbereich.

Dazu gehören insbesondere:

Für Unternehmen entstehen daraus neue Anforderungen an Konformität, technische Dokumentation, eingesetzte Stoffe, Recyclingfähigkeit und Wiederverwendbarkeit – jeweils entsprechend der für den betreffenden Verpackungstyp geltenden Bestimmungen und Übergangsfristen.

Schneider Transport- und Lagerbehälter GmbH & Co. KG hat die notwendigen Prozesse dafür aufgebaut.

Als Hersteller, Händler und Mehrwegpartner betrachten wir nicht nur unsere eigenen Produkte, sondern auch unsere Lieferkette und die Wiederverwendung von Ladungsträgern.

Unser aktueller PPWR-Status

Wir setzen die Anforderungen der PPWR schrittweise für unser Produktportfolio um.

Bereich

Aktueller Status

EPAL Gitterbox

EU-Konformitätserklärung der EPAL liegt vor

SchneiderBox

Konformitätsbewertung und technische Dokumentation werden produktbezogen umgesetzt

Weitere Schneider-Eigenprodukte

Konformitätsbewertung und Dokumentation werden sukzessive nach Produkttyp erstellt

Zugekaufte Ladungsträger

Lieferanten- und Nachweisprüfung im Rahmen unserer Händlerprozesse

Miet- und Mehrwegsystem

Rücknahme, Wiederverwendung und Reparatur sind bereits Bestandteil unseres Systems

Unser Ziel: Ihnen die erforderlichen produktbezogenen Informationen und Nachweise möglichst einfach und transparent zur Verfügung zu stellen.

 

1. Was ist die PPWR?

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist die neue europäische Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle.

Die Verordnung (EU) 2025/40 ist bereits am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und seit dem 12. August 2026 grundsätzlich unmittelbar anzuwenden.

Anders als eine EU-Richtlinie muss eine EU-Verordnung nicht zunächst in nationales Recht umgesetzt werden. Die PPWR schafft deshalb einen weitgehend einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen innerhalb der Europäischen Union.

Die wichtigsten Ziele

  • Verpackungsabfälle reduzieren
  • Wiederverwendung fördern
  • Recyclingfähigkeit verbessern
  • Kreislaufwirtschaft stärken
  • Ressourcen effizienter einsetzen
  • einheitlichere Anforderungen im EU-Binnenmarkt schaffen

Für Transportverpackungen ist insbesondere die Wiederverwendung von großer Bedeutung.

 

2. Was bedeutet die PPWR für Ladungsträger?

Ladungsträger können Verpackungen im Sinne der PPWR sein. Für die von der Verordnung erfassten Transport- und Tertiärverpackungen gelten die jeweils einschlägigen Anforderungen.

Für Hersteller bedeutet das unter anderem:

  • Konformität des Verpackungstyps bewerten
  • technische Dokumentation erstellen und vorhalten
  • anwendbare Stoffanforderungen berücksichtigen
  • Anforderungen an Recyclingfähigkeit berücksichtigen
  • Anforderungen an Wiederverwendbarkeit berücksichtigen
  • EU-Konformitätserklärung erstellen, soweit nach PPWR erforderlich
  • künftige Kennzeichnungspflichten entsprechend ihrer Anwendungsfristen umsetzen

Wichtig dabei:

Nicht alle PPWR-Anforderungen gelten seit dem 12. August 2026 gleichzeitig.

Für verschiedene Vorgaben gelten unterschiedliche Anwendungs- und Übergangsfristen.

 

3. Schneider Transport- und Lagerbehälter GmbH & Co. KG als Hersteller: Verantwortung für unsere Eigenprodukte

Bei den von uns selbst hergestellten Ladungsträgern übernehmen wir die Herstellerverantwortung für die jeweils anwendbaren PPWR-Anforderungen.

Dazu gehören unter anderem unsere:

Für die jeweiligen Produkttypen führen wir die erforderliche Konformitätsbewertung durch und erstellen bzw. pflegen die dazugehörige technische Dokumentation.

Wenn die Erfüllung der anwendbaren Anforderungen nachgewiesen ist, wird die entsprechende EU-Konformitätserklärung gemäß PPWR erstellt.

Beispiel SchneiderBox

Auch für unsere wiederverwendbare SchneiderBox wird die PPWR-Konformitätsbewertung produktbezogen dokumentiert.

Dabei betrachten wir insbesondere:

  • Konstruktion und Materialeinsatz
  • Wiederverwendbarkeit
  • Reparaturfähigkeit
  • Recyclingfähigkeit
  • technische Spezifikationen
  • Qualitätssicherung in der Serienfertigung

So verbinden wir die regulatorischen Anforderungen der PPWR mit dem, wofür unsere Ladungsträger seit jeher entwickelt werden: lange Nutzungsdauer und wiederholter Einsatz in industriellen Logistikkreisläufen.

 

4. Schneider Transport- und Lagerbehälter GmbH & Co. KG als Händler: Wir betrachten auch unsere Lieferkette

Nicht jeden Ladungsträger in unserem Sortiment produzieren wir selbst.

Bei zugekauften Produkten nehmen wir unsere Rolle als Händler wahr und berücksichtigen die dafür geltenden Prüf- und Sorgfaltspflichten.

Darüber hinaus haben wir einen eigenen Prozess für PPWR-relevante Lieferantennachweise etabliert.

Wir fordern von unseren Lieferanten produktbezogene Informationen und erforderliche Konformitätsnachweise an und prüfen diese im Rahmen unserer internen Prozesse.

Dabei berücksichtigen wir jeweils die Anforderungen, die zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens tatsächlich anwendbar sind.

Ihr Vorteil

Sie müssen bei einem über Schneider Transport- und Lagerbehälter GmbH & Co. KG bezogenen Ladungsträger nicht bei null anfangen.

Wir beschäftigen uns bereits auf Lieferantenseite mit den erforderlichen Informationen und Nachweisen und können Ihnen bei konkreten Fragen zum jeweiligen Produkt Auskunft geben.

 

5. EPAL Gitterbox: Konformitätserklärung bereits vorhanden

Für die EPAL Gitterbox liegt bereits eine EU-Konformitätserklärung gemäß Art. 39 PPWR der European Pallet Association e.V. (EPAL) vor.

Sie beschreibt unter anderem die Konformitätsbewertung, Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und die für die EPAL Gitterbox relevanten technischen Spezifikationen.

Für Kunden, die EPAL Gitterboxen über Schneider beziehen, können wir die entsprechende Dokumentation produktbezogen bereitstellen.

Sie benötigen die PPWR-Konformitätserklärung für Ihre EPAL Gitterboxen? Sprechen Sie uns an.

 

6. Mehrweg wird wichtiger – bei uns ist es längst Praxis

Einer der zentralen Ansätze der PPWR ist der Übergang von Einweg- zu funktionierenden Mehrwegsystemen.

Genau darauf sind viele unserer Ladungsträger bereits heute ausgelegt.

Stahl-Gitterboxen, Gitterbehälter, Rungengestelle und andere Mehrweg-Ladungsträger können über viele Umläufe hinweg eingesetzt, geprüft, repariert und erneut verwendet werden.

Das verlängert die Nutzungsdauer und reduziert den Bedarf an neuen Ladungsträgern.

Reparieren statt ersetzen

Ein beschädigter Ladungsträger muss nicht automatisch zum Abfall werden.

Unsere Leistungen umfassen – abhängig vom jeweiligen Ladungsträger – unter anderem:

  • Prüfung
  • Reparatur
  • Instandsetzung
  • Umbau
  • Wiederbereitstellung

Damit unterstützen wir langlebige Produktkreisläufe und die Ziele der PPWR.

 

7. Unser Mietsystem: Mehrweg statt Kapitalbindung

Neben Kauf und Reparatur bieten wir Ladungsträger auch innerhalb unseres Mietsystems an.

Unser Miet- und Pooling-Ansatz ist auf die mehrfache Nutzung und Rückführung von Ladungsträgern ausgerichtet.

Je nach vereinbartem System übernehmen wir unter anderem:

  • Bereitstellung
  • Rücknahme
  • Prüfung
  • Reparatur und Instandhaltung
  • erneute Bereitstellung

Damit unterstützt unser Mietmodell die Wiederverwendung von Transportverpackungen und hilft Unternehmen, Ladungsträger stärker im Kreislauf zu führen.

Für Sie bedeutet das:

Mehrweg nutzen, ohne selbst einen kompletten Ladungsträgerpool aufbauen zu müssen.

 

8. Welche PPWR-Anforderungen kommen noch?

Der 12. August 2026 ist nicht der Endpunkt der PPWR, sondern der Beginn einer Reihe gestaffelter Anforderungen.

Weitere Vorgaben werden in den kommenden Jahren wirksam bzw. durch ergänzende Rechtsakte konkretisiert.

Dazu gehören insbesondere Anforderungen in den Bereichen:

  • Kennzeichnung
  • Recyclingfähigkeit
  • Recyclingfähigkeitsklassen
  • Rezyklateinsatz bei bestimmten Kunststoffverpackungen
  • Wiederverwendungsziele für bestimmte Transportverpackungen
  • weitere technische und methodische Vorgaben der EU-Kommission

Für Unternehmen bedeutet das:

PPWR-Compliance ist kein einmaliges Projekt.

Produkte, technische Dokumentationen und Lieferkettenprozesse müssen auch künftig an neue bzw. konkretisierte Anforderungen angepasst werden.

Genau deshalb verfolgen wir die weitere Entwicklung kontinuierlich.

 

9. Was ist mit vorhandenen Ladungsträgern?

Für bereits in Verkehr gebrachte Verpackungen und insbesondere für bestehende Mehrwegverpackungen enthält die PPWR differenzierte Übergangsregelungen.

Ob und welche Anforderungen auf einen vorhandenen Bestand anzuwenden sind, kann unter anderem davon abhängen:

  • wann der Ladungsträger erstmals in Verkehr gebracht wurde,
  • um welchen Verpackungstyp es sich handelt,
  • ob es sich um eine wiederverwendbare Verpackung handelt,
  • welche konkrete PPWR-Anforderung betrachtet wird.

Eine pauschale Aussage für sämtliche Lagerbestände ist deshalb nicht sinnvoll.

Sie sind unsicher, wie Ihr Bestand einzuordnen ist? Wir unterstützen Sie gerne bei der produktbezogenen Betrachtung.

 

10. Was Einkäufer und Logistikverantwortliche jetzt klären sollten

Die wichtigsten Fragen sind sehr praktisch:

Liegt für meine Ladungsträger eine EU-Konformitätserklärung vor?

Bei selbst hergestellten Schneider-Produkten erstellen wir die erforderlichen Unterlagen produktbezogen. Bei Handelsware berücksichtigen wir die erforderlichen Lieferantennachweise in unseren Prozessen.

Muss ich jeden einzelnen Ladungsträger dokumentieren?

Die Konformitätsbewertung und EU-Konformitätserklärung beziehen sich grundsätzlich auf den jeweiligen Verpackungstyp bzw. das betreffende Design – nicht darauf, für jedes identische Einzelstück eine separate Erklärung zu erstellen.

Sind bestehende Ladungsträger automatisch nicht mehr zulässig?

Nein. Für vorhandene bzw. bereits in Verkehr gebrachte Verpackungen sind die jeweiligen Übergangsbestimmungen zu beachten. Eine individuelle Einordnung kann erforderlich sein.

Muss ich schon heute die Wiederverwendungsziele für 2030 erfüllen?

Die entsprechenden Wiederverwendungsanforderungen greifen nach den jeweils in der PPWR festgelegten Zeitpunkten und Voraussetzungen. Unternehmen sollten sich dennoch frühzeitig mit ihren Transportverpackungen und Mehrwegprozessen beschäftigen.

Was bringt mir ein Mietsystem?

Es ermöglicht die Nutzung wiederverwendbarer Ladungsträger, ohne dass Sie sämtliche Prozesse für Beschaffung, Rückführung, Prüfung und Instandhaltung selbst organisieren müssen.

 

11. PPWR bei Schneider Transport- und Lagerbehälter GmbH & Co. KG: drei Kompetenzen aus einer Hand

Hersteller

Wir bewerten unsere eigenen Ladungsträger produktbezogen und erstellen die erforderliche technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung.

Händler

Wir berücksichtigen die gesetzlichen Händlerpflichten und beziehen erforderliche Produkt- und Lieferantennachweise in unsere Prozesse ein.

Mehrwegpartner

Mit langlebigen, reparierbaren Ladungsträgern sowie Miet- und Rückführungslösungen unterstützen wir funktionierende Mehrwegkreisläufe.

Damit erhalten Sie bei Schneider Transport- und Lagerbehälter GmbH & Co. KG nicht nur einen Ladungsträger – sondern einen Partner für dessen gesamten Lebenszyklus.

 

12. Sie haben Fragen zur PPWR?

Sie möchten wissen,

  • ob Ihr Ladungsträger unter die PPWR fällt?
  • welche Dokumentation für ein bestimmtes Produkt vorliegt?
  • wie vorhandene Bestände einzuordnen sind?
  • ob Kauf oder Miete für Ihren Anwendungsfall sinnvoller ist?
  • welche Mehrweglösung zu Ihrem Logistikprozess passt?

Sprechen Sie mit uns.

Wir betrachten gemeinsam mit Ihnen den konkreten Ladungsträger und zeigen Ihnen, welche Lösung und welche Dokumentation dafür verfügbar sind.

Für Rückfragen zur PPWR erreichen Sie uns aktuell unter ppwr@schneider-logistics.de.
Ansprechpartner für die internen Prozesse sind Leon Kuntscher und Timo Heimann.

Schneider Transport- und Lagerbehälter GmbH & Co. KG

Ladungsträger kaufen. Mieten. Reparieren. Wiederverwenden.

PPWR vorbereitet – praxisnah umgesetzt.

 

 

Hinweis: Die PPWR wird durch delegierte Rechtsakte, Durchführungsrechtsakte und weitere Auslegungshilfen fortlaufend konkretisiert. Die Informationen auf dieser Seite geben den Stand zum August 2026 wieder und dienen der allgemeinen Information. Eine rechtliche Bewertung des konkreten Einzelfalls wird dadurch nicht ersetzt.